Für ein mit Unkraut bewachsenes Grundstück drohen den Sommerbewohnern strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Konsequenzen.
Pflanzen, die Betäubungsmittel enthalten, können strafbar sein.
Der leitende Partner der Anwaltskanzlei Time Lex, Artem Gritsyuk, erinnerte in einem Gespräch mit RBC an die Liste der in der Datscha verbotenen Pflanzen.
Sommerbewohner werden mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Rubel belegt, wenn das Grundstück mit Ackerminze oder anderen Unkräutern bewachsen ist.
Er erklärte, dass beispielsweise blauer Lotus oder Schlaftabletten strafbar sein könnten.
Gritsyuk erinnerte an die Liste der Pflanzen, die narkotische oder psychotrope Substanzen enthalten.
Dazu gehören Pflanzen wie Blauer Lotus, Pilze, die Psilocybin oder Psilocin enthalten, und Prunkwinde.
Diese Liste umfasst auch einen Kaktus, der Meskalin enthält, Kokastrauch, Hanf, einschläfernden Mohn, Mimosa hostilis, hawaiianische Rose, Weissagungssalbei usw.
Zu den Unkräutern, deren Anbau im Land verboten ist, gehören die Ackerminze, der Bärenklau, die Schafgarbe, der Schachtelhalm und das Schilfrohr.