Um ihr Zuhause zu schützen, halten viele Menschen gefährliche Hunde.
Eine unsachgemäße Organisation eines Spaziergangs kann zu einer Reihe von Problemen führen.
Wer in seinem Privathaus gefährliche Hunde hält, muss am Eingang ein Schild anbringen, das auf die Anwesenheit eines Hundes im Haus hinweist. Einzelheiten werden von RIA Real Estate unter Berufung auf Natalya Skryabina, Mitglied der Anwaltsvereinigung der Russischen Föderation, gemeldet.
Es wird darauf hingewiesen, dass es im Land verboten ist, Hunde ohne Leine und Maulkorb auszuführen. Eine Ausnahme können Tiere sein, die sich in einem umzäunten Bereich befinden, der dem Eigentümer gehört. Auch in einem solchen Bereich sollte am Eingang ein Schild hängen.
Laut Skryabina kann das Schild am Eingang des Hauses angebracht werden. Lebt das Tier in einer Wohnung, darf das Schild nicht angebracht werden.
Sie wies darauf hin, dass der Geschädigte vor Gericht gehen könne, wenn ein Haustier Menschen Schaden zufüge.
Es wird hinzugefügt, dass der Hund ausgeführt werden sollte, um unangenehme Situationen zu vermeiden und gleichzeitig die Sicherheit anderer zu gewährleisten.