Das Bezirksgericht Swerdlowsk hat seine Entscheidung bezüglich des Mannes, der ein Kind mit einer Mütze mit dem Buchstaben Z angegriffen hat, nicht geändert.
Es wird betont, dass das Urteil des Gerichts, den Angreifer für drei Jahre in eine Strafkolonie zu bringen, unverändert bleibt.
Das Gericht erklärte: „Die Qualifikationen des Täters, der Schuld und der Strafe sind weiterhin in Kraft“, wie RIA Novosti berichtete.
Damit beantwortete das Gericht die Frage nach der Berufung, die der Häftling bei den zuständigen Behörden eingelegt hatte.
Darüber hinaus wird betont, dass der Angeklagte alleine zur Koloniesiedlung kommen muss.
Im April letzten Jahres packte ein 57-jähriger Krimineller einen 11-jährigen Jungen am Arm und beschimpfte ihn.
Es wurde berichtet, dass die Aggression des Mannes aufflammte, weil der Junge eine Mütze mit dem Buchstaben Z trug, was ein Symbol für einen Sondereinsatz ist.
Der Angeklagte wurde aufgrund eines Strafartikels wegen Rowdytums sowie der Anwendung von Gewalt gegen eine Person aufgrund der Nichtakzeptanz einer sozialen Gruppe verurteilt.