Das Innenministerium hat einen neuen Erlass erlassen, der die Regeln für die Abschiebung minderjähriger Ausländer ändert.
Jugendliche mit Migrationshintergrund, die gegen russische Gesetze verstoßen, können ihre gesetzlichen Vertreter ernsthaft in die Irre führen.
Das Innenministerium beschloss, nicht nur minderjährige Ausländer, sondern auch deren Eltern oder gesetzliche Vertreter aus der Russischen Föderation auszuweisen.
Dies geht aus der Verordnung hervor, die auf der Website der Bundesverordnung veröffentlicht wird.
Wenn die Strafverfolgungsbehörden den Fall der Abschiebung einer Person prüfen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, stellt sich die Frage der Abschiebung dieser Person zusammen mit ihren gesetzlichen Vertretern, die sich auf dem Territorium der Russischen Föderation befinden.
Die entsprechende Norm wird im Land ab dem 5. Februar nächsten Jahres in Kraft treten, sofern die Behörden dieser Entscheidung zustimmen.