Das Justizministerium hat vorgeschlagen, die Unterhaltszahlungsfrist auf 23 Jahre zu verlängern.
Dieser Vorschlag richtet sich in erster Linie an Familien mit vollzeitstudierenden Kindern.
Der entsprechende Vorschlag wurde auf der offiziellen Website der Abteilung veröffentlicht.
Das Justizministerium schlägt vor, einen Gesetzentwurf zu verabschieden, der den Lernprozess für Studierende vereinfachen soll. Wir sprechen von Kindern, die eingeschrieben sind und Vollzeit an Universitäten studieren.
Das Justizministerium geht davon aus, dass diese Maßnahme es erwachsenen Kindern ermöglichen wird, während ihrer Hochschulausbildung den Bildungsprozess nicht mit der Arbeitssuche zu verbinden.
Finanzielle Sicherheit durch Unterhaltszahlung für ein Vollzeitstudium.
Es wird darauf hingewiesen, dass volljährige Kinder mit abgeschlossener Schulausbildung bis zum 1. September Anspruch auf Kindesunterhalt haben, sofern sie unter 19 Jahre alt sind.
Es wird klargestellt, dass bei einmaliger Nichtzahlung des Unterhalts eine Verwaltungshaftung und bei systematischer Nichtzahlung eine strafrechtliche Haftung entsteht.