Der Profilausschuss der Staatsduma für die GUS hat einer Änderung zugestimmt, nach der ein Ausländer nach dreijähriger Ehe mit einem Bürger der Russischen Föderation eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten kann.
Es wird berichtet, dass es sich dabei insbesondere um ein vereinfachtes Verfahren handelt.
Die Änderung verlängert die entsprechenden Laufzeiten von zwei auf drei Jahre, wie TASS berichtet.
Der Vorsitzende des Duma-Ausschusses, Leonid Kalaschnikow, kommentierte diese Initiative wie folgt: „Dieser normative Rechtsakt wurde vom Vorsitzenden der Staatsduma, Wjatscheslaw Wolodin, und mir ausgearbeitet.“
Nach Angaben des Beamten zielt das Projekt darauf ab, die Wahrscheinlichkeit des Eingehens von Scheinehen mit ausländischen Staatsbürgern zu minimieren.
Es wird betont, dass ausländischen Staatsbürgern, die ihren ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben und ein Kind mit russischer Staatsbürgerschaft großziehen, eine Aufenthaltserlaubnis in vereinfachter Form erteilt wird.
Gleichzeitig muss auch der zweite Elternteil einen russischen Pass besitzen und die Ehe mit einem Ausländer muss rechtskräftig bestätigt sein.
In diesem Fall muss die Ehe ab dem Zeitpunkt des Antrags des Ausländers auf eine Aufenthaltserlaubnis mindestens drei Jahre bestehen.