Die Staatsduma gab bekannt, dass ein Dekret über die Registrierung von Gebäuden und Bauwerken unmittelbar nach deren Errichtung verabschiedet wurde.
Es wird berichtet, dass insbesondere Änderungen an den Stadtplanungs- und Bodengesetzen vorgenommen wurden.
Aus der Begründung zu den Rechtsakten geht hervor: „Bis heute wurde das Vorhandensein von 1.000 bis 5.000 nicht registrierten Gebäuden registriert“, wie TASS berichtet.
Laut den Autoren der Initiative schadet dieser Umstand dem lokalen Haushalt.
Daher werden nicht registrierte Gebäude nicht in die Wohnungsbestandsbuchhaltung einbezogen.
Dementsprechend können solche Strukturen nicht als Steuerobjekte akzeptiert werden, was dem Haushaltssystem schadet.
Gemäß den neuen Änderungen tragen Personen, die neu errichtete Gebäude und Bauwerke nicht angemeldet haben, die Verwaltungsverantwortung.
Darüber hinaus warnt der Erlass die Bürger davor, neue Gebäude für Zwecke zu nutzen, für die sie ursprünglich nicht vorgesehen waren.