Die Staatsduma wird einen Gesetzesentwurf prüfen, der eine Geldstrafe von zweitausend Rubel für Belästigung vorsieht.
Diese unter Nutzung von Informations- und Telekommunikationsnetzen begangene Handlung wird mit einer Geldstrafe von 3.000 Rubel geahndet.
Im Falle einer wiederholten Strafverfolgung könne eine Verwaltungshaft für 15 Tage folgen, schreibt RIA Novosti unter Bezugnahme auf den Gesetzentwurf.
Das Dokument führt eine Ergänzung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit Artikel 5.612 zur Verfolgung ein.
Die Staatsduma ist davon überzeugt, dass eine rechtzeitige Reaktion auf Signale der Bürger über Verfolgung sowie Warnung und Verantwortung dazu beitragen werden, Konsequenzen zu vermeiden.
Die von den Abgeordneten vorgeschlagenen Änderungen dienen als zusätzliches Instrument für Bürger und Strafverfolgungsbeamte.