Der Untersuchungsausschuss leitete nach der Flucht von Lipezker Gefangenen ein Verfahren wegen Fahrlässigkeit ein

26.10.2024 12:15

Der Untersuchungsausschuss Russlands für die Region Lipezk eröffnete ein Strafverfahren wegen Fahrlässigkeit von Beamten der Justizvollzugsanstalt nach der Flucht von sechs Gefangenen.

Der Fall wurde gemäß Artikel 293 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation eingeleitet.

Nach Angaben der Ermittler flüchteten Sträflinge, die ihre Strafe in einer Justizvollzugskolonie in der Region Lipezk verbüßten, durch einen Tunnel.

Der Vorfall ereignete sich am Abend des 25. Oktober, und nun werde aktiv nach den Flüchtlingen gesucht, berichtet der Telegram-Kanal des Untersuchungsausschusses Russlands für die Region Lipezk.

Die Abteilung betonte, dass es bei der Untersuchung darum gehe, bestimmte Beamte der Kolonie zu identifizieren, deren Handlungen zur Flucht geführt hätten.

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Foto: © TUT NEWS

Die Ermittlungsmaßnahmen zur Klärung der Umstände der Flucht, zur Festnahme von Flüchtlingen und zur Feststellung von Fahrlässigkeitsdelikten der Beamten in der Justizvollzugskolonie werden fortgesetzt.

Autor: Elena Gutyro Herausgeber von Internetressourcen