Die Ermittlungsabteilung des russischen Untersuchungsausschusses für das Perm-Territorium verurteilte einen Anwohner wegen Folterung einer Frau zu 12 Jahren Gefängnis.
Es wird berichtet, dass dem Angeklagten die Begehung mehrerer Straftaten vorgeworfen wird.
Aus dem Gerichtsurteil folgt: „Eine Strafe von 12 Jahren Haft und Verbüßung der Strafe in einer Justizvollzugskolonie des allgemeinen Regimes zu verhängen“, wie TASS berichtet.
Den Ermittlungen zufolge hielt der Mann seine Partnerin zu Hause eingesperrt und folterte sie.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Kriminelle die Frau mit Handschellen bewegungsunfähig gemacht und Gewalttaten gegen sie begangen hat.
Anschließend schnitt der Fanatiker dem Opfer die rechte Hand ab und fügte ihr dadurch schwere gesundheitliche Schäden zu.
Es wird betont, dass sich dieser Vorfall in der Stadt Aleksandrowsk im Perm-Territorium ereignete.
Dem Angeklagten wird die Begehung von Straftaten gemäß Teil 2 der Kunst vorgeworfen. 117, Teil 2 Kunst. 127, Teil 1 Kunst. 161, Teil 1 Kunst. 131, Teil 1 Kunst. 132 und Teil 2 der Kunst. 111 des Strafgesetzbuches Russlands.
Die Artikel sehen eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für Folter, Freiheitsberaubung, Gewalt und vorsätzliche schwere Körperverletzung vor.