Das vom Föderationsrat verabschiedete Gesetz erlaubt Gerichtsvollziehern den Einsatz von Schusswaffen.
Mitarbeiter von Vollzugsbehörden haben das Recht, körperliche Gewalt und besondere Mittel anzuwenden.
TASS berichtet dies unter Bezugnahme auf das Dokument.
Der Föderationsrat hat diesem Gesetz am Freitag in einer Plenarsitzung zugestimmt.
Gerichtsvollzieher können sowohl Schusswaffen als auch Pfefferspray, Elektroschocker, Gummiknüppel und Handschellen verwenden.
Nach dem Gesetz gehört es zu den Pflichten des Gerichtsvollziehers, im Falle der Verletzung oder des Todes eines Bürgers den Staatsanwalt und seine Angehörigen zu benachrichtigen.
Zuvor hatte die russische Nationalgarde vorgeschlagen, stellvertretenden Vorsitzenden der Zentralbank sowie ihren Beratern und anderen Mitarbeitern das Recht zu geben, Waffen zu tragen.
Je nach Projekt können sie eine Dienstpistole oder eine Maschinenpistole erhalten.