Der Ausschuss für Verfassungsgesetzgebung des Föderationsrates äußerte Empfehlungen zur Ausweisung ausländischer Staatsbürger und Staatenloser aus der Russischen Föderation.
Es wird betont, dass der Föderationsrat die Verabschiedung eines Dekrets empfohlen hat, das den Polizeibeamten Befugnisse im Rahmen der oben genannten Fragen übertragen könnte.
Heute liegen diese Befugnisse ausschließlich in den Händen von Richtern und Grenzschutzbeamten, wie RIA Novosti berichtet.
Es wird betont, dass das entsprechende Dokument den Polizeibeamten ähnliche Möglichkeiten bieten wird.
Der Kern des Dekrets
Das Gesetz sieht vor, dass ausgewiesene ausländische Staatsbürger und Staatenlose zunächst in einer Sondereinrichtung untergebracht werden müssen.
Die Entscheidung, eine ausländische Person in eine Sondereinrichtung zu schicken, wird vom Leiter des Innenministeriums der Russischen Föderation sowie vom Leiter der Gebietskörperschaft des Innenministeriums der Russischen Föderation getroffen.
Darüber hinaus verfügen die Leiter des FSB der Russischen Föderation über ähnliche Befugnisse.
Die inhaftierte Person wird für 48 Stunden in einer Sondereinrichtung untergebracht. Die Frist kann verlängert werden.