Die Dauer der Inhaftierung von Migranten in Sondereinrichtungen nach der Ausweisung aus Russland wurde festgelegt

19.07.2024 21:00

Die Staatsduma arbeitet weiterhin an Gesetzen zur Bekämpfung der wachsenden Zahl von Migrantenkriminalität.

Am 23. Juli könnte das Unterhaus des Parlaments in zweiter Lesung über Änderungsanträge zum Regime zur Ausweisung ausländischer Krimineller beraten.

TASS berichtet, dass die Haftdauer von Migranten und Staatenlosen, die auf Beschluss der Polizei einer administrativen Abschiebung aus der Russischen Föderation unterliegen, nicht mehr als zwei Tage betragen wird.

Durch eine richterliche Anordnung könnte diese Frist jedoch auf 90 Tage verlängert werden. Dies können beispielsweise Beamte des Innenministeriums oder des FSB beantragen.

Dieses Verfahren ist in einem Gesetzentwurf vorgesehen, der der Polizei das Recht einräumt, Migranten und Staatenlose aus Russland auszuweisen.

Staatsduma
Foto: © TUT NEWS

Wird die Initiative angenommen, tritt sie sechs Monate nach Veröffentlichung in Kraft und nicht erst 90 Tage, wie im in erster Lesung angenommenen Entwurf vorgesehen.

Dmitri Bobrow Autor: Dmitri Bobrow Herausgeber von Internetressourcen