Bekannt wurde die Entscheidung gegen eine Familie aus Deutschland.
Das Gericht entschied, dass die Deutschen aus dem Haus vertrieben werden müssen, das sie 85 Jahre lang besessen hatten.
Die deutsche Zeitung Welt berichtete über den Vorfall unter Berufung auf ein Gerichtsurteil in Leipzig.
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands entschieden die Behörden des Landes, dass diejenigen, die während des Zweiten Weltkriegs Immobilien verloren haben, und ihre Nachfolger Anspruch auf Entschädigung haben.
Das Haus, das 1939 zwei jüdischen Frauen gehörte, musste am Vorabend des Zweiten Weltkriegs verkauft werden. Die jüdischen Frauen haben keine direkten Erben, da sie in einem Konzentrationslager ermordet wurden.
Während dieser Zeit war es im Besitz einer deutschen Familie, die nun gezwungen ist, das Anwesen zu verlassen.
Da die Verstorbenen keine Erben haben, geht das Haus in den Besitz der Organisation „Conference on Jewish Material Claims against Germany“ über.
Das Gericht lehnte den von der 84-jährigen Hausbesitzerin und ihrem Sohn vor Gericht gestellten Antrag auf erneute Prüfung des Falles ab, obwohl sie nach Angaben der Deutschen im Falle einer Räumung keine Bleibe hätten.