Die Moskauer Staatsanwaltschaft betrachtete die Weigerung der Schule, den Schüler in die 10. Klasse aufzunehmen, als Verstoß.
Die Position der Schule verstößt gegen Maßnahmen zur Gewährleistung und Achtung der Rechte von Minderjährigen.
Die Staatsanwaltschaft sah in der Weigerung der Schule, das Kind in die 10. Klasse aufzunehmen, einen Verstoß gegen das Recht auf Bildung, schreibt RBC .
Der Elternteil des Schülers beschwerte sich bei der Staatsanwaltschaft, nachdem sein Sohn nach Abschluss der 9. Klasse nicht in die 10. Klasse eingeschrieben worden war.
Der Mann ging auch vor Gericht, um die Rechte seines Kindes zu schützen.
Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass die Weigerung der Schule das Recht auf Bildung verletzte, wie es im Gesetz „Über Bildung in der Russischen Föderation“ verankert ist.
Aufgrund der Ergebnisse der Inspektion wurde der Schulleitung ein Vorschlag zur Beseitigung des festgestellten Verstoßes unterbreitet.
Die Staatsanwaltschaft forderte außerdem, dass das Moskauer Ministerium für Bildung und Wissenschaft zusätzliche Maßnahmen ergreifen solle, um die Rechte von Minderjährigen zu gewährleisten und zu respektieren.
Mehr als zehn Klassenkameraden des Schülers hatten ein ähnliches Problem. Allerdings entschieden sich nicht alle Eltern, Hilfe zu suchen.
Wie sich herausstellte, gibt es nicht nur in Moskau, sondern auch in anderen Regionen der Russischen Föderation Probleme bei der Einschreibung in die 10. Klasse.