Das Zyuzinsky-Gericht in Moskau prüfte die Klage der Mutter einer der Schülerinnen, die es für illegal hielt, das Telefon ihrer Tochter während des Bildungsprozesses zu beschlagnahmen.
Das Gericht wies die Klage ab, da es davon ausging, dass die Schulen dazu berechtigt seien.
Journalisten der RIA Novosti erfuhren davon vor einem Moskauer Gericht.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um die in Schulen festgelegte Regelung für Mobiltelefone handelt. Während des Bildungsprozesses müssen die Kinder ihre Geräte abgeben.
Die Mutter eines der Mädchen sagte, sie sei mit dem Schulleiter einverstanden gewesen. Sie war der Meinung, dass ihre Tochter selbst entscheiden sollte, ob sie ihr Telefon behält oder abgibt.
Gleichzeitig wurde das Mädchen zur Herausgabe ihres Telefons gezwungen, weshalb ihre Mutter Klage einreichte, in der sie die Aufhebung dieser Schulordnung für ungültig forderte.
Das Gericht wies die Klage jedoch ab und erkannte die Forderung der Schulleitung als rechtmäßig an.
Nach Angaben des Gerichts werden die schulischen Anforderungen unter Berücksichtigung des Bundesschulgesetzes entwickelt, daher müssen Kinder diese einhalten.