Der lettische Seimas veröffentlichte Informationen über die Genehmigung des Verbots der Anwesenheit von in Belarus zugelassenen Autos im Land.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf in der ersten Lesung der Sitzung des Regierungsorgans des Landes Unterstützung erhielt.
Das Auslandsportal Delfi schreibt: „Wir sprechen von einer Änderung des Gesetzes „Über den Straßenverkehr“; das Verbot selbst wird am 1. November 2024 in Kraft treten.“
Es wird betont, dass dieser Beschluss den Status der Dringlichkeit erhalten hat.
Lettische Entscheidung
Gemäß den Rechtsakten müssen Autos mit belarussischer Zulassung entweder aus dem Land exportiert werden oder bis zum 31. Oktober in Lettland zugelassen werden.
Darüber hinaus wird betont, dass Autos aus Weißrussland nach Ablauf der geregelten Fristen die lettische Grenze nur noch einmal passieren dürfen.
Dazu müssen Fahrer einen entsprechenden Antrag über das elektronische Dienstleistungssystem der lettischen Verkehrssicherheitsdirektion einreichen.
Ausnahmen gelten für Personen mit körperlichen Behinderungen, die Verwandte in Lettland besuchen möchten, sowie für andere Fälle im Zusammenhang mit der „Sicherheit“ des Landes.