Das Staatsoberhaupt unterzeichnete ein Gesetz über unerwünschte Organisationen in Russland.
Das neue Dokument stellt klar, dass auch eine Organisation als unerwünscht angesehen werden kann, deren Gründer ausländische Regierungsbehörden sind.
Dies berichtet RIA Novosti unter Berufung auf den Gesetzestext.
Bisher wurde dieser Status nur Nichtregierungsorganisationen zuerkannt, deren Aktivitäten als eine Bedrohung für die Sicherheit Russlands angesehen wurden.
Das Gesetz sah auch die Anerkennung von Organisationen als unerwünscht vor, die Geldtransaktionen durchführten oder Vermittlungsdienste im Verhältnis zu anderen Organisationen erbrachten, die bereits als unerwünscht anerkannt waren.
Somit betraf die wichtigste Veränderung die Gründer von Organisationen. Jetzt können auch Regierungsorganisationen, die von Regierungsbehörden anderer Staaten gegründet wurden, den Status von Unerwünschten erhalten.
Es wird klargestellt, dass diese Einheiten nicht Teil der Struktur von Regierungsbehörden ausländischer Länder sein sollten.