Die geehrte Künstlerin der Russischen Föderation Alsou Abramova verteidigt weiterhin ihre Rechte während des Scheidungsverfahrens mit dem Geschäftsmann Yan Abramov.
Die Sängerin reichte bei einem Londoner Gericht Klage auf Güterteilung mit ihrem Ex-Mann ein.
Dies berichtete Anwältin Lyudmila Aivar in einem Interview mit Radio 1 .
Sie erklärte, dass Alsou die britische Staatsbürgerschaft und einen Reisepass besitze. Dies gibt ihr das gesetzliche Recht, eine Klage vor einem britischen Gericht einzureichen.
Das Paar besitzt auch eine Wohnung in London.
Jetzt interagiert Alsou mit lokalen Anwälten, da russische Anwälte nicht berechtigt sind, im Ausland zu arbeiten.
Aivar wies darauf hin, dass das britische Gericht diesen Fall sorgfältig prüfen werde.
Sie betonte, dass britische Gerichte dafür bekannt seien, alle Umstände detailliert zu untersuchen.
Sie ermitteln, wer die Immobilie mit welchen Mitteln gekauft hat und wer sie genutzt hat.
Der Anwalt betonte, dass dies angesichts unterschiedlicher Gerichtsbarkeiten den Prozess der Vermögensaufteilung erschweren könne.