In der Region Perm erkannte das Gericht das Wort „Schafe“ nicht als Beleidigung an.
Das Stadtgericht Lysvensky lehnte die Klage einer Russin ab, die eine Entschädigung für moralischen Schaden forderte.
Ein Anwohner schätzte die beleidigende Aussage auf 20.000 Rubel, schreibt RIA Novosti .
Eine Frau empfand es als demütigend, als eine andere Person sie ein „Schaf“ nannte.
Vor dieser Klage wurde der Russin auch die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens unter Berufung auf den Beleidigungsartikel verweigert.
Das Gericht begründete seine Ablehnung mit einem Verweis auf das Wörterbuch der russischen Sprache, wo das Wort „Schaf“ keine beleidigende Bedeutung habe.
Nach Ansicht des Gerichts fällt die Verwendung dieses Wortes nicht unter die Definition einer schweren beleidigenden Rede.
Es wird auch betont, dass das Wort „Schaf“ im „Wörterbuch des russischen Fluchens“ von V. M. Mokienko nicht als Schimpfwort enthalten ist.
Die Russin beabsichtigt, gegen die Gerichtsentscheidung beim Landgericht Perm Berufung einzulegen.