Bei Tod und Entzug der Staatsbürgerschaft entfallen in Russland die Rentenzahlungen.
Der Sozialfonds leistet keine Rentenzahlungen, wenn der Empfänger nicht mehr lebt.
Auch bei Entzug der russischen Staatsbürgerschaft werden die Rentenzahlungen gestrichen. Dies berichtet RIA Novosti .
Laut Fatima Dzgoev, außerordentlicher Professorin der Abteilung für öffentliches Recht an der juristischen Fakultät der National Research University Higher School of Economics, ist die Beendigung der Rentenzahlungen nach dem festgelegten Verfahren möglich.
Dies kann im Falle des Todes oder der Anerkennung des Todes eines Rentners der Fall sein. Außerdem entfällt die Rentenzahlung, wenn er als vermisst erklärt wird.
Dzgoeva fügte hinzu, dass dieses Verfahren auch sechs Monate nach dem Datum der Aussetzung der Zahlung der Versicherungsrente gilt.
Zu diesen Fällen gehören der Verlust des Anspruchs auf eine zugewiesene Rente oder die Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis eines Rentners.