Die Voraussetzungen für den Entzug der Erlaubnis zum Verkauf von Arzneimitteln durch Apotheken sind bekannt geworden

15.10.2024 19:30

Das Gesundheitsministerium der Russischen Föderation hat qualitativ neue Bedingungen für den Entzug der Lizenz für den Verkauf von Arzneimitteln durch Apotheken vorgeschlagen.

Werden in einem Jahr zwei oder mehr Verstöße gegen die Arzneimittelabgabeordnung festgestellt, kann die Apotheke ihre Zulassung verlieren.

Der entsprechende Bundesgesetzentwurf ist auf dem Portal der Verordnungsentwürfe veröffentlicht.

Bei dem Dokument handelt es sich um eine Ergänzung zum Bundesgesetz Nr. 61-FZ vom 12. April 2010 „Über den Arzneimittelverkehr“.

In der Begründung heißt es, dass der neue Artikel 83 die Beendigung von Lizenzen für den Einzelhandel mit Arzneimitteln ermöglichen wird.

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Das Gesundheitsministerium erklärte, dass auch Fehler bei der Registrierung von Medikamenten in Sonderregistern berücksichtigt werden.

Elena Gutyro Autor: Elena Gutyro Herausgeber von Internetressourcen