Die Führung der Zentralbank hat beschlossen, die Gesamtkreditkosten (FCC) nicht für alle Verbraucherkredite zu begrenzen.
Die Entscheidung des Aufsichtsgremiums der Regulierungsbehörde tritt am 1. Januar in Kraft und gilt mindestens bis zum 31. März 2025.
Informationen dazu am Mittwoch, 25. Dezember, auf der Website der Zentralbank.
Die Gesamtkosten des Darlehens beinhalten alle Kosten für die Bedienung des Darlehens.
Im PSC sind Zinsen für die Verwendung von Kreditmitteln sowie eine Reihe von Provisionen und damit verbundenen Kosten (Gebühren für die Ausstellung und Bedienung der Karte, Zahlungen zugunsten Dritter usw.) enthalten.
Die Zentralbank erläuterte, warum die Entscheidung getroffen wurde, die Beschränkungen für die PSK aufzuheben.
Eine Beibehaltung der Maßnahme würde zu einer Verringerung der Verfügbarkeit von Kreditmitteln für die Bevölkerung führen.
Darüber hinaus könnten sich dadurch die Risiken einer Manipulation der Berechnung des OGA erhöhen.
Vorerst entfallen die Beschränkungen ab Anfang nächsten Jahres.
Sie werden für drei Monate aufgehoben, dann wird die Frage einer Verlängerung der Maßnahme aufgeworfen.