Eine Erhöhung des Mindestlohns ab dem 1. Januar wird in Russland zu einer Lohnerhöhung führen.
Darüber informierte Olga Daineko, Expertin des NIFI-Projekts des russischen Finanzministeriums „Myfinance.rf“.
Sie erinnerte daran, dass der Mindestlohn ab dem neuen Jahr auf 22.440 Rubel steigen werde, betont die Agentur Prime .
Dabei darf das Monatsgehalt bei Vollzeitbeschäftigung nicht unter dem festgelegten Betrag bleiben.
Daineko fügte hinzu, dass ein Anstieg dieses Indikators zu einer Revision der Gehälter von Russen führen wird, die weniger als 22.440 Rubel verdienen.
Die Änderung des Mindestlohns verpflichtet Arbeitgeber ab dem 1. Januar dazu, ihre Gehaltskassen zu überprüfen.
Darüber hinaus ist eine Überprüfung der Zahlung für Zeiten vorübergehender Erwerbsunfähigkeit, des Urlaubsgeldes und der Fahrtkostenpauschale erforderlich.
Der Experte betonte, dass die Änderung des Mindestlohns die Abzüge bei den Versicherungsprämien für Arbeitnehmer erhöhen werde.
Bei Teilzeit- oder Teilzeitbeschäftigung kann das Gehalt des Arbeitnehmers unter dem festgelegten Mindestlohn bleiben.