Im August treten neue Gesetze in Kraft, die das Leben der einfachen Russen beeinflussen werden.
Es wird eine Erhöhung der Renten für erwerbstätige Rentner, eine Änderung der Verantwortlichkeiten der Banken beim Verkauf von Vermögenswerten, eine Stärkung der Kontrolle der FAS und vieles mehr geben.
Alle Neuerungen und Änderungen sind im Material „HERE News“ zusammengefasst.
Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen
Seit August sind Informationen zur Erfüllung von Anträgen auf Erbringung kommunaler und staatlicher Dienstleistungen online abrufbar.
Renten
Ab dem 1. August werden die Renten erwerbstätiger Rentner nach oben korrigiert.
Forensische Untersuchung nach Vorauszahlung
Ab Anfang nächsten Monats wird das Gericht auf Antrag des Antragstellers nach Zahlung auf ein Sonderkonto eine Prüfung anordnen.
Bei Nichtzahlung kann das Gericht den Prüfungsantrag ablehnen.
Gemeindeverwaltung
Ab August wird die Gemeindeverwaltung unter Beteiligung örtlicher Abgeordneter gebildet.
Verkauf von Vermögenswerten bankrotter Banken
Das Verfahren zum Verkauf von Vermögenswerten insolventer Banken wird beschleunigt.
Ab dem 2. August wird dieses Verfahren sowie die Rückzahlung der Gläubigerforderungen so weit wie möglich beschleunigt.
Nutzung des Baugrunds ohne Auktion
Einige Baugrundstücke können ab August ohne Auktion genutzt werden.
Dem Gesetz zufolge ist es natürlichen Monopolen gestattet, örtliche Untergrundgrundstücke für den Bergbau zu nutzen, ohne eine Auktion durchzuführen.
Stärkung der FAS-Kontrolle
Das neue Gesetz wird es der FAS ermöglichen, die Kontrolle über staatliche Verteidigungsbefehle zu stärken.
Ab dem 2. August verlangt der Dienst von Unternehmen, Informationen zu Preisen und Kosten im Rahmen von Verträgen bereitzustellen.
Aufzeichnung von Gesprächen zwischen Gläubigern und Schuldnern.
Gläubiger müssen ab dem 5. August alle Gespräche mit Schuldnern aufzeichnen.
Die daraus resultierenden Aufzeichnungen müssen drei Jahre lang aufbewahrt werden.
Kindergeld
Ab August treten neue Regelungen zur Auszahlung des Kindergeldes in Kraft.
Die Neuerungen betreffen die Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld bis zum 17. Lebensjahr.
Die Leistung wird am Ort der vorübergehenden Registrierung oder des tatsächlichen Wohnsitzes ohne Belege zugewiesen.